Website-Icon Frau Sabienes sagt

Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild

persönlichkeitsrechte
Über das Recht am eigenen Bild

Persönlichkeitsrechte: Unter diesem Begriff können wir uns bestimmt alle irgendwas vorstellen. Dies gilt wahrscheinlich auch für den Grundsatz des Rechts am eigenen Bild.
Bei Kinderfotos scheinen diese Rechtsgrundlagen für viele User und Blogger eine ganz neue Erkenntnis zu sein.
Und da ich selbst Facebook-Userin, Bloggerin, Mutter und Hobbyfotografin bin, schreibe ich heute einmal über einen Umstand, der nicht so ganz das Thema meines Blogs betrifft. Dafür berührt es mich aber sehr.

18-Jährige verklagt ihre Eltern

Diese Nachricht hat mich fast von den Socken gehauen.
Eine 18-jährige Österreicherin verklagt ihre Eltern, weil diese seit Jahren Kinderfotos von ihr auf Facebook posten.

Sie kannten keine Scham und keine Grenze. Ob ich auf dem Töpfchen saß oder nackt in meinem Kinderbettchen lag – jeder Schritt von mir wurde fotografisch festgehalten und nachträglich öffentlich gemacht“

Der Vater wollte laut eigenen Aussagen ein nettes Familienalbum für den Familien- und Freundeskreis zusammenstellen und hat deswegen für mehr als 700 Facebook-Follower über 500 Fotos seiner Tochter hochgeladen.
(Hier ein Artikel auf welt.de)

Persönlichkeitsrechte von Kindern

Ich kann es ja verstehen.

Vor über 20 Jahren gab es für mich noch kein zugängiges Internet. Ansonsten hätte man mich vielleicht nur schwer davon abhalten können, nicht alle unglaublich süßen, lieben, herzigen, goldigen Fotos meiner unglaublich süßen kleinen Jungs der ganzen Welt zu zeigen.
Dabei ist es schon ein Unterschied, ob man als frischgebackene Eltern ein Babyfoto teilt oder ob die sommerliche Planschbecken-Gaudi mit den kleinen Nackedeis hochgeladen werden muss. Denn wie wir wissen, vergisst das Netz nichts und man muss damit rechnen, dass die Kinder einmal wegen solcher Fotos zum Gespött werden.
Und wie wir auch wissen, gibt es Menschen, denen es nach solchen Fotos regelrecht gelüstet.
Kleinkindfotos als Wichsvorlage? Nicht auszudenken!
(Hier eine sehr gelungene Kampagne der Polizei NRW Hagen zu diesem Thema)

Und nun kritisiere ich auch mal ganz offen diejenigen Bloggerinnen, die auf ihrem Mamablog oder Produkttestblog Fotos von ihren Kindern mit einbeziehen und zwar so, dass man die Kiddies gut erkennen kann.
Ich weiß, dass manche Kooperationspartner solche Fotos haben wollen, weil sie authentisch sind. Aber das für mich ein Ding der Unmöglichkeit, besonders wenn das Kind noch nicht explizit in dem Alter ist, in dem es einer Veröffentlichung konkret zustimmen kann.
Wenn ein solches Bild dann auch noch als Beitragsbild  x-mal auf Facebook platziert wird, frage ich mich, ob die neue Babycreme oder das bunte Holzspielzeug einer solchen Verletzung der Persönlichkeitsrechte Wert war.

Manche Bloggerinnen fotografieren ihre Kinder so, dass man nur von hinten sieht, der Kopf abgeschnitten ist oder unscharf sind.
Wenn eine Review schon mit Kinderfotos garniert werden muss, dann ist dies die bessere Lösung.

Und wenn ich schon am Meckern bin: Ein Profilfoto, das aus Mutter mit Kind besteht, finde ich auch doof. Ich frage mich dann immer, ob sich diese Frau allein über ihre Mutterschaft definiert.

Das Recht am eigenen Bild

Der Grundsatz des Rechts am eigenen Bild besteht seit dem Anfang des letzten Jahrhunderts und besagt laut § 22 des KunstUrhG unter anderem folgendes:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.“

Das gilt übrigens nicht bei Großveranstaltungen oder wenn man das Brandenburger Tor fotografiert und einem ein paar Passanten ins Bild laufen.

Da Kinder bis zu einem gewissen Alter noch nicht selbst für ihre Rechte eintreten können, müssen die Eltern dies für sie übernehmen. Dazu gehört auch, dass sie sich auch für deren Persönlichkeitsrechte einsetzen und keine Kinderfotos einstellen, auf denen man ihr Kind erkennen könnte. Oder Fotos, die dem Kind einmal peinlich sein könnten. Oder die irgendeinen Dreckskerl auf falsche Gedanken bringen könnten.

Besonders im Internet.

Und gerade auf Facebook.

Foto: Bild einer Ausstellung über das Leben in den 60er Jahren in Nordspanien ©frau-sabienes.de
Kleine Gifs: Wanderlust ©Little Sister Studio
Text: Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild ©frau-sabienes.de
Bitte teile diesen Beitrag:
Die mobile Version verlassen